Die europäische Datenschutzbehörde ESDA hat im Januar 2022 neue Leitlinie für das Auskunftsrecht von Betroffenen gegenüber Unternehmen und Behörden veröffentlicht.

Daraus geht hervor, welche Daten vom Auskunftsrecht erfasst sind, in welcher Form sie bereitzustellen sind und in welchen Fristen sie zur Verfügung gestellt werden müssen.

Das Auskunftsersuchen muss nicht begründet werden, bzw. darf die Begründung kein Kriterium für das Ablehnen der Auskunftserteilung sein, genauso wenig wie ein hoher Bearbeitungsaufwand.

Die ESDA führt dazu seit 28. Januar eine Konsultation durch, die noch bis 11. März läuft.

Dort können sich Betroffene zu Wort melden und werden angehört und ggf. auf der Webseite veröffentlicht.

So wird den Betroffenen die Möglichkeit der Mitwirkung an den Datenschutzverordnungen gegeben.

Wer daran teilnehmen möchte, findet hier die Leitlinien und kann sein Feedback abgeben: https://edpb.europa.eu/our-work-tools/documents/public-consultations/2022/guidelines-012022-data-subject-rights-right_de